Allgemeine Geschäftsbedingungen für touristische Vermietung von Tiny Häusern durch die 2woaralei OG

GENERAL TERMS AND CONDITIONS (scroll down for english version)


I. Geltungsbereich

1.1 Der Vertrag kommt durch die Auftragsannahme (Bestätigung) der 2woaralei OG (im folgenden „Beherbergungsbetrieb“) und dem Gast des Tiny Haus (im folgenden „Gast“) zustande.

1.2 Vertragspartner sind der Beherbergungsbetrieb und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Beherbergungsbetrieb gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsaufnahmevertrag, sofern dem Beherbergungsbetrieb eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Tiny Häusern zur Beherbergung sowie aller für den Gast erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen des Beherbergungsbetriebs.

1.4 Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Tiny Haus sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zusage des Beherbergungsbetriebs in Schriftform.

1.5 Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diesen vorher ausdrücklich zugestimmt wurde.


II. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

2.1 Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die vom Gast bestellten Tiny Häuser bereitzuhalten und die sonstigen vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2.2 Der Gast ist verpflichtet, für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, die vereinbarten bzw. vom Beherbergungsbetrieb üblicherweise verlangten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Gast veranlassten Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebs an Dritte.

2.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Nicht enthalten sind lokale Abgaben (Ortstaxe), die kommunalrechtlich von dem Gast selbst geschuldet sind. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Anreisetag vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für die vertragsgegenständlichen Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.

2.4 Wünscht der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der bestellten Tiny Häuser, sonstiger Leistungen des Beherbergungsbetriebs oder der Aufenthaltsdauer, so bedarf dies der Zustimmung des Beherbergungsbetriebs. Diese kann von einer Preiserhöhung abhängig gemacht werden.

2.5 Rechnungen der Beherbergungsbetrieb ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 15 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Hat der Beherbergungsbetrieb dem Gast ein Zahlungsziel oder eine sonstige Kreditierung gewährt und gerät der Gast damit oder mit anderen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Beherbergungsbetrieb in Rückstand, so können das Zahlungsziel und / oder die sonstige Kreditierung widerrufen und sämtliche Forderungen sofort fällig gestellt werden. Für Verzugszinsen gelten die gesetzlichen Regeln. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Beherbergungsbetrieb eines höheren Schadens vorbehalten.

2.6 Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (z.B. Kreditkartengarantie) zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

2.7 Der Gast darf gegen Forderungen des Beherbergungsbetriebs nur mit Gegenansprüchen aufrechnen oder Zahlungen nur wegen solcher Gegenansprüche zurückbehalten, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder mit den Ansprüchen des Beherbergungsbetriebs im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.


III. Rücktritt / Stornierung des Gastes

3.1 Der Gast hat nur dann ein Rücktrittsrecht von dem mit ihm geschlossenen Vertrag über die Anmietung von Tiny Häusern, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich besteht.

3.2 Wurde ein etwaiges Rücktrittsrecht nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausgeübt, so ist es mit dem Fristablauf erloschen und der Vertrag bleibt voll wirksam mit der Folge, dass der Gast die vereinbarte Gegenleistung auch dann zu zahlen hat, wenn er die bestellten Lieferungen und Leistungen, insbesondere die bestellten Zimmer, nicht in Anspruch nimmt.


IV. Rücktritt des Beherbergungsbetriebs

4.1 Falls und soweit zugunsten des Gastes ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde, ist der Beherbergungsbetrieb innerhalb der für die Ausübung des Rücktrittsrechts vereinbarten Frist seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn dem Beherbergungsbetrieb Anfragen Dritter nach den vom Gast bestellten Tiny Haus vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Beherbergungsbetriebs unter Mitteilung eines derartigen Sachverhalts nach angemessener Fristsetzung auf ein ihm eingeräumtes Rücktrittsrecht nicht verzichtet.

4.2 Falls und soweit mit dem Gast die Leistungen von Vorauszahlungen vereinbart ist und der Gast diese auch innerhalb einer vom Beherbergungsbetrieb gesetzten angemessene Nachfrist nicht leistet, ist der Beherbergungsbetrieb nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4.3 Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

4.3.1 Höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretene Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder für den Beherbergungsbetrieb unzumutbar erschweren;

4.3.2 ein Tiny Haus schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen bestellt wurden, z.B. zur Person des Gastes, seiner Zahlungsfähigkeit oder zum Zweck des Aufenthalts;

4.3.3 Der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Lieferungen und Leistungen des Beherbergungsbetriebs den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebes in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Beherbergungsbetriebs zuzurechnen ist;

4.3.4 Ein Verstoß gegen Ziff. 1.4 (Unter- und Weitervermietung) vorliegt.


V. Tiny Haus Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe

5.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, hat der Gast innerhalb einer Zimmerkategorie keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer der gebuchten Kategorie.

5.2 Gebuchtes Tiny Haus steht dem Gast ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung ist nur unter vorheriger schriftlicher Zusage möglich.

5.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Tiny Häuser spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf längere Bereitstellung ist nur unter vorheriger schriftlicher Zusage möglich. Für eine etwaige darüberhinausgehende Nutzung kann der Beherbergungsbetrieb eine Nutzungsentschädigung wie folgt beanspruchen: Bis 18.00 Uhr 50% des regulären Übernachtungspreises (Listenpreises), länger als 18.00 Uhr 100% des Listenpreises. Dem Gast steht es frei, dem Beherbergungsbetrieb nachzuweisen, dass diesem kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Beherbergungsbetrieb steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.


VI. Haftung des Gastes

6.1 Für Verlust im Tiny Haus/Zimmer des Gastes und Beschädigungen des Tiny Haus/Zimmer des Gastes, die während der Vertragsdauer eintreten, wird vermutet, dass der Gast diese schuldhaft verursacht hat, es sei denn, der Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich des Beherbergungsbetriebes oder ist nachweislich durch einen Dritten verursacht worden.

6.2 Soweit der Beherbergungsbetrieb für den Gast auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Gastes. Er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtung und stellt den Beherbergungsbetrieb von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

VII. Mängel, Haftung, Verjährung und Haftung des Beherbergungsbetriebes

7.1 Sollten an den Lieferungen und Leistungen des Beherbergungsbetriebes Mängel auftreten bzw. die Leistungen gestört werden, hat der Gast des nach Feststellung unverzüglich – in jedem Fall vor der Abreise – zu rügen, damit der Beherbergungsbetrieb ggf. die Möglichkeit erhält, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen bzw. die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen herzustellen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare dazu beizutragen und auch ansonsten einen etwaigen Schaden möglichst gering zu halten.

7.4 Für eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Beherbergungsbetrieb nach den gesetzlichen Vorschriften. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die den typischen Vertragszweck prägen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit dem Beherbergungsbetrieb weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet es allerdings nur für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. Wenn Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes beruhen haftet der Beherbergungsbetrieb nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen gegen den Beherbergungsbetrieb ausgeschlossen.

7.5 Ansprüche gegen den Beherbergungsbetrieb verjähren – vorbehaltlich einer etwaigen kürzeren gesetzlichen Verjährungsfrist – spätestens in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche gemäß Ziff. 7.4.


VIII. Schlussbestimmungen

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages über die Anmietung von Tiny Häusern/Zimmern, der Bestätigung oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Vereinbarung der Parteien in Textform.

8.2 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile ist am Ort des Beherbergungsbetriebes.

8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Gericht, das am Ort des Beherbergungsbetriebes zuständig ist. Der Beherbergungsbetrieb ist nach seiner Wahl aber auch berechtigt, Klage im allgemeinen Gerichtsstand des Gastes zu erheben.

8.4 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Regeln zum internationalen Privatrecht.

8.5 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages über die Anmietung von Tiny Häusern/Zimmern und/oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


Stand: Juni 2022

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